WohnArt 3

gemeinschaftlich – ökologisch – selbstverwaltet

Initiiert wurde das Mietwohnprojekt von der Bau+ Wohngenossenschaft WohnSinn e.G. und der bauverein AG im März 2005. WohnArt 3 ist ein eingetragener Verein und Kooperationspartner der bauverein AG. WohnArt 3 hat mit geplant, und organisiert seit Einzug die Selbstverwaltung der Bewohner. 

WohnArt 3 e.V. – Unser Verein

WohnArt 3 hat sich aus einer Interessengruppe für gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt am 24. 05. 2006 als Verein gegründet. Er verfolgt die Zielsetzung nach dem Vorbild der WohnSinn eG auch für Mieter die Wohnform des gemeinschaftlichen Wohnens in der Liegenschaft der bauverein AG zu ermöglichen.

Der Verein bildet rechtlich den Vertragspartner der bauverein AG durch einen Kooperationsvertrag, ist Mieter der Gemeinschaftsflächen und Träger der Selbstverwaltung der Bewohner.

Warum WohnArt 3 ?

WohnArt 3 möchte Menschen ein Zuhause bieten,

  • die gerne in einem aktiven nachbarschaftlichen Umfeld leben und sich einbringen möchten,
  • die bereit sind, Aufgaben in der Gemeinschaft zu übernehmen,
  • die gerne alle Altersklassen von Jung bis Alt um sich haben und gemeinsam etwas unternehmen möchten,
  • die sich für ein Passivhaus und ökologische Lebensweise interessieren.

Auch wenn gerade keine passende Wohnung frei wird, freuen wir uns jederzeit über Interessenten. Beispielsweise durch Besuch einer Mitgliederversammlung und in einem persönlichen Gespräch. 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2,50 € pro Monat (jährliche Lastschrift).

Satzung und Formulare

Mietermodell WohnArt 3

.

Organe des Vereins

Der Vorstand

Der Vorstand als geschäftsführendes Organ ist alleine berechtigt, Rechtsgeschäfte für den Verein zu tätigen. Dazu ist die Unterschrift von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Es gilt das „Vier-Augen-Prinzip“. Der Vorstand hat einen Schrift- und Kassenführer und verantwortet die Finanzen des Vereins. Die Vorstände sind auch Mitglieder des Verwaltungsausschusses.

Der Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss kümmert sich um die Belange der Hausverwaltung. Im Rahmen der Selbstverwaltung sind dies die Abwicklung der Neuvermietungen, Reinigung der Gemeinschaftsflächen und Aussenanlagen zu organisieren sowie die Verkehrsicherungspflicht und Hausordnung zu wahren.

Der Verwaltungsausschuss bildet sich aus den Vorstandsmitgliedern und den Beiräten.

Die Ombudsleute

Die Ombudsleute werden durch die Mitgliederversammlung bestimmt und sind nicht Mitglieder des Vorstands oder Verwaltungsausschuss. In seiner Funktion ermöglicht die Ombudsfrau / der Ombudsmann Streitfälle unter den Mitgliedern beizulegen.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschluss fassende Vereinsorgan. Die regelmäßigen Mitgliederversammlungen finden am ersten Mittwoch jeden Monats im großen Gemeinschaftsraum „Unne“ statt. Die Ladung erfolgt durch den Vorstand per eMail. In den hessischen Ferienzeiten wird pausiert.

Ordnungen & Beschlüsse (intern)